Wer nach einem Brand die Kosten für Löschmittel der Feuerwehr tragen muss, findet in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung eine klare Regelung: Löschmittelkosten der Feuerwehr werden als Aufräumungskosten ersetzt, wenn der Eigentümer dafür gesetzlich leistungspflichtig ist.
Löschmittelkosten der Feuerwehr werden im Sinne von Aufräumungskosten ersetzt. Voraussetzung dafür ist, dass eine gesetzliche Leistungspflicht des Eigentümers besteht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Feuerwehr bei einem Einsatz Löschmittel verwendet und der Eigentümer dafür gesetzlich zur Zahlung verpflichtet ist, übernimmt der Versicherer diese Kosten. Sie werden dabei wie Aufräumungskosten behandelt und ersetzt.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für die Löschmittel der Feuerwehr übernommen?
Ja, Löschmittelkosten der Feuerwehr werden im Sinne von Aufräumungskosten ersetzt, sofern eine gesetzliche Leistungspflicht des Eigentümers besteht.
Unter welcher Voraussetzung werden diese Kosten erstattet?
Der Ersatz erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Leistungspflicht des Eigentümers für die Löschmittelkosten besteht.
Als welche Art von Kosten gelten die Löschmittelkosten?
Sie werden im Sinne von Aufräumungskosten ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016