Wer bei der GVO Versicherung eine Wohngebäudeversicherung hat, bekommt Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten nach einem Versicherungsfall zusätzlich bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme ersetzt – und zwar über die sonst geltende Regelung hinaus.
Für Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten gilt eine von der sonstigen Regelung abweichende Bestimmung.
Die nach einem Versicherungsfall notwendigen genannten Kosten sind zusätzlich bis zu 100 % der Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen nach einem versicherten Schaden notwendige Kosten für das Aufräumen, den Abbruch, das Bewegen oder den Schutz, übernimmt der Versicherer diese zusätzlich. Die Erstattung ist dabei bis zur Höhe von 100 % der Versicherungssumme möglich. Diese Regelung gilt abweichend von der ansonsten vorgesehenen Bestimmung.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Aufräum- und Abbruchkosten übernommen?
Diese Kosten sind zusätzlich bis zu 100 % der Versicherungssumme mitversichert.
Welche Kosten sind hier zusätzlich abgesichert?
Es handelt sich um die nach einem Versicherungsfall notwendigen Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten.
Gilt für diese Kosten eine besondere Regelung?
Ja, die Absicherung gilt abweichend von der ansonsten vorgesehenen Bestimmung und ergänzt diese um eine zusätzliche Mitversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016