Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung werden die notwendigen Kosten für die Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellung erstattet, wenn der ersatzpflichtige Schaden mehr als 5.000 Euro beträgt.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellung. Voraussetzung ist, dass der ersatzpflichtige Schaden 5.000,- € übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden die Wiederherstellung organisiert und überwacht werden muss, übernimmt der Versicherer die dafür notwendigen Kosten. Das gilt allerdings nur, wenn der ersatzpflichtige Schaden über 5.000 Euro liegt.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei der Wiederherstellung?
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellung.
Ab welcher Schadenhöhe werden die Regiekosten erstattet?
Die Kosten werden nur ersetzt, wenn der ersatzpflichtige Schaden 5.000,- € übersteigt.
Werden auch bei kleineren Schäden Regiekosten übernommen?
Nein. Eine Erstattung erfolgt nur, sofern der ersatzpflichtige Schaden über 5.000,- € liegt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016