Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Fußbodenheizungen und Fußbodenerwärmungen im Rahmen des Vertrages mitversichert, sodass diese Bestandteile des Gebäudes vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Fußbodenheizungen und Fußbodenerwärmungen sind im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Fußbodenheizungen und Fußbodenerwärmungen gehören zum Umfang des Vertrages und sind mitversichert. Damit besteht für diese Einrichtungen Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages.
Häufige Fragen
Sind Fußbodenheizungen im Versicherungsschutz enthalten?
Ja, Fußbodenheizungen sind im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für eine Fußbodenerwärmung?
Ja, auch Fußbodenerwärmungen sind im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016