Wer sein Wohngebäude bei der GVO Versicherung abgesichert hat, erhält eine Entschädigung, wenn Polizei oder Feuerwehr sich gewaltsam Zutritt zum Gebäude verschaffen und dabei Schäden entstehen. Diese Erweiterung deckt die Kosten für die Beseitigung solcher Gebäudeschäden ab.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr entstehen. Diese Leistung gilt als Erweiterung des zugrunde liegenden Bedingungswerks.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Polizei oder Feuerwehr sich gewaltsam Zutritt zum Gebäude verschaffen und dabei Schäden verursachen, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, die über den Standardschutz hinausgeht.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn die Feuerwehr die Tür aufbricht?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr entstehen.
Sind auch Schäden durch einen gewaltsamen Zutritt der Polizei abgedeckt?
Ja, die Entschädigung umfasst Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt sowohl der Polizei als auch der Feuerwehr.
Handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Leistung?
Ja, diese Leistung wird als Erweiterung des zugrunde liegenden Bedingungswerks erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016