Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung sind Bissschäden durch Marder und wildlebende Nagetiere mitversichert – konkret an elektrischen Anlagen und Leitungen auf dem Grundstück, die versicherte Sachen versorgen, sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden.
Mitversichert sind Bissschäden durch Marder und wildlebende Nagetiere an versicherten Objekten. Das betrifft folgende Bereiche:
- elektrische Anlagen und elektrische Leitungen, die sich auf dem Grundstück befinden und der Versorgung versicherter Sachen dienen
- Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden
Was bedeutet das konkret?
Wenn Marder oder wildlebende Nagetiere durch Bisse Schäden verursachen, sind diese unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Geschützt sind einerseits elektrische Anlagen und Leitungen auf dem Grundstück, die versicherte Sachen versorgen, und andererseits Dämmungen sowie Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind bei Bissschäden abgedeckt?
Mitversichert sind Bissschäden durch Marder und durch wildlebende Nagetiere.
An welchen elektrischen Teilen sind Bissschäden versichert?
Versichert sind Bissschäden an elektrischen Anlagen und elektrischen Leitungen, die sich auf dem Grundstück befinden und der Versorgung versicherter Sachen dienen.
Sind auch Schäden an der Dämmung des Daches abgedeckt?
Ja, Bissschäden an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden sind mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016