Sind Außenwandverkleidungen in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung mitversichert? Verkleidungen an den Außenwänden, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, gelten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme als mitversichert und sind damit Bestandteil des versicherten Gebäudes.
Verkleidungen an den Außenwänden gelten als mitversichert, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Fest mit dem Gebäude verbundene Verkleidungen an den Außenwänden sind im Versicherungsschutz enthalten. Die Absicherung gilt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Sind Verkleidungen an den Außenwänden mitversichert?
Ja, Verkleidungen an den Außenwänden gelten mitversichert, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind.
In welchem Umfang besteht der Schutz für Außenwandverkleidungen?
Der Versicherungsschutz für fest mit dem Gebäude verbundene Außenwandverkleidungen gilt im Rahmen der Versicherungssumme.
Welche Voraussetzung muss eine Außenwandverkleidung für den Versicherungsschutz erfüllen?
Die Verkleidung muss fest mit dem Gebäude verbunden sein, damit sie mitversichert gilt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016