Bei Graffitischäden übernimmt die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen Kosten, um Verunstaltungen durch Farben oder Lacke zu beseitigen, die unbefugte Dritte an den Außenseiten versicherter Sachen verursacht haben. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 15.000 Euro begrenzt, und der Schaden muss unverzüglich dem Versicherer und der Polizei gemeldet werden.
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti. Damit gemeint ist eine Verunstaltung durch Farben oder Lacke, die unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen verursachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 15.000,- € begrenzt.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Versicherungsnehmer und Versicherer können verlangen, dass dieser Versicherungsschutz für Graffiti mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Dafür gilt:
- Die Erklärung muss in Textform erfolgen (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief).
- Es ist eine Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres einzuhalten.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Werden die Außenseiten versicherter Sachen von unbefugten Dritten mit Farben oder Lacken verunstaltet, sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung dieser Graffitischäden versichert. Die Leistung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 15.000 Euro begrenzt. Der Schaden muss unverzüglich dem Versicherer und der Polizei gemeldet werden, sonst drohen Kündigung oder ganz beziehungsweise teilweise wegfallende Leistung. Beide Seiten können den Graffiti-Schutz mit dreimonatiger Frist zum Ende des Versicherungsjahres beenden.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einem Graffitischaden übernommen?
Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti, also einer Verunstaltung durch Farben oder Lacke, die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen verursacht werden.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Entschädigung bei Graffiti?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 15.000,- € begrenzt.
Was muss ich tun, wenn ein Graffitischaden entsteht?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Kann der Graffiti-Versicherungsschutz beendet werden?
Ja, Versicherungsnehmer und Versicherer können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres in Textform verlangen, dass der Graffiti-Schutz zum nächsten Versicherungsjahr entfällt. Nutzt der Versicherer dieses Recht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung TOP-VIT 2016