Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung nach dem Modell mit planmäßiger Erhöhung steigen die Versicherungssummen jährlich um 3 % – erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres –, wobei sich der Beitrag im gleichen Verhältnis erhöht und einzelne Leistungsarten wie Bergungskosten oder Kurbeihilfe von der Erhöhung ausgenommen bleiben. Der Erhöhung kann innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung widersprochen werden.
Sie haben eine Unfallversicherung vereinbart, deren Versicherungssummen und Beitrag jährlich angepasst werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:
Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um 3 % zum Beginn des Versicherungsjahres. Die erste Erhöhung erfolgt zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
- für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500,- €
- für die Übergangsleistung auf volle 50,- €
- für die Unfall-Rente auf volle 25,- €
- für Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle 0,50 €
Die Versicherungssummen für folgende Leistungsarten werden nicht erhöht:
- Kosten für kosmetische Operationen
- Bergungskosten
- Kurbeihilfe
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Leistungsfälle, die nach dem Erhöhungstermin eintreten.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf diese Frist werden wir Sie hinweisen.
Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Bei dieser Variante der Unfallversicherung wachsen die abgesicherten Summen jedes Jahr um 3 %, wobei der Beitrag im gleichen Verhältnis mitsteigt. Die erste Erhöhung greift zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, und die höheren Summen gelten für alle danach eintretenden Leistungsfälle. Einige Leistungsarten wie Bergungskosten oder Kurbeihilfe bleiben von der Erhöhung ausgenommen. Sie können jeder einzelnen Erhöhung innerhalb von sechs Wochen widersprechen oder die gesamte Erhöhungsvereinbarung für die Restlaufzeit kündigen.
Häufige Fragen
Um wie viel steigen die Versicherungssummen jedes Jahr?
Die Versicherungssummen erhöhen sich jährlich um 3 % zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
Kann ich einer jährlichen Erhöhung widersprechen?
Ja. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Auf diese Frist wird hingewiesen.
Welche Leistungsarten werden nicht erhöht?
Nicht erhöht werden die Summen für kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurbeihilfe sowie die Sofortleistung bei Schwerverletzungen.
Wie kann ich die Erhöhungsvereinbarung beenden?
Sie und der Versicherer können die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018