Bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung wird eine Invaliditätskapitalleistung erst gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % erreicht; darunter gibt es keine Leistung. Ab dieser Schwelle bestimmt eine progressive Staffel bis 500 %, wie hoch die Auszahlung im Verhältnis zur versicherten Invaliditätssumme ausfällt.
Diese Regelung gilt abweichend von den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen.
Die Invaliditätskapitalleistung erfolgt nach dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 %.
Liegt der festgestellte Invaliditätsgrad unter 50 %, erfolgt keine Leistung.
Aus dem ermittelten unfallbedingten Invaliditätsgrad ergibt sich die Leistung in Prozent der versicherten Invaliditätssumme nach einer Tabelle.
Sofern vereinbart, gelten die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung für die Invaliditätskapitalleistung ab 50 % Invaliditätsgrad mit progressiver Invaliditätsstaffel 500 % (Progression 500 %).
Die Tabelle stellt den Invaliditätsgrad in Prozent der jeweiligen Leistung in Prozent von der Invaliditäts-Grundsumme gegenüber.
Was bedeutet das konkret?
Eine Zahlung aus der Invaliditätskapitalleistung gibt es nur, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt. Bleibt er darunter, wird nichts gezahlt. Ab 50 % richtet sich die Höhe der Leistung nach einer progressiven Staffel bis 500 %, die den Invaliditätsgrad in einen Prozentsatz der Invaliditäts-Grundsumme umrechnet.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird überhaupt gezahlt?
Eine Invaliditätskapitalleistung erfolgt erst ab einem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 %.
Was passiert, wenn der Invaliditätsgrad unter 50 % liegt?
Liegt der festgestellte Invaliditätsgrad unter 50 %, erfolgt keine Leistung.
Wie wird die Höhe der Leistung ermittelt?
Aus dem ermittelten unfallbedingten Invaliditätsgrad ergibt sich die Leistung in Prozent der versicherten Invaliditätssumme nach einer Tabelle, wobei eine progressive Invaliditätsstaffel bis 500 % zugrunde liegt.
Gilt diese progressive Staffel automatisch?
Die Besonderen Bedingungen mit der progressiven Invaliditätsstaffel 500 % gelten nur, sofern sie vereinbart wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018