Wer bei der GVO Versicherung eine Unfallversicherung mit jährlichem Zuwachs (Modell 1) hat, dessen Versicherungssummen und Beitrag steigen automatisch um den Prozentsatz, um den der Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird. Die höheren Summen werden je nach Leistungsart aufgerundet, gelten für alle nach dem Erhöhungstermin eintretenden Leistungsfälle und lassen sich innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung ablehnen.
Sie haben eine Unfallversicherung vereinbart, deren Summen und Beitrag jährlich angepasst werden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
- Wir erhöhen die Versicherungssummen jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrages folgt oder mit ihm übereinstimmt.
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
- für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500,- €,
- für die Übergangsleistung auf volle 50,- €,
- für die Unfall-Rente auf volle 25,- €,
- für Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle 0,50 €
Die Versicherungssummen für folgende Leistungsarten werden nicht erhöht:
- Kosten für kosmetische Operationen,
- Bergungskosten,
- Kurbeihilfe,
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungstermin eintretenden Leistungsfälle.
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Auf die Frist werden wir Sie hinweisen.
Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Bei dieser Unfallversicherung steigen die Versicherungssummen und der Beitrag jedes Jahr automatisch, und zwar in dem Umfang, in dem der Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird. Die erhöhten Summen werden je nach Leistungsart auf bestimmte Beträge aufgerundet, während einige Leistungsarten von der Erhöhung ausgenommen sind. Sie werden vorab in Textform informiert und können der Erhöhung innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Zusätzlich lässt sich die Zuwachsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Häufige Fragen
Wie stark steigen die Versicherungssummen jedes Jahr?
Die Versicherungssummen werden jeweils um den Prozentsatz erhöht, um den der Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird. Die Erhöhung erfolgt zum Beginn des Versicherungsjahres, das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrages folgt oder mit ihm übereinstimmt.
Kann ich der jährlichen Erhöhung widersprechen?
Ja. Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief). Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach dieser Mitteilung widersprechen. Auf die Frist werden Sie hingewiesen.
Werden alle Leistungsarten erhöht?
Nein. Nicht erhöht werden die Kosten für kosmetische Operationen, die Bergungskosten, die Kurbeihilfe sowie die Sofortleistung bei Schwerverletzungen.
Wie kann ich die Zuwachsvereinbarung beenden?
Sie und der Versicherer können die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018