Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung greift die Invaliditätskapitalleistung erst, wenn nach einem Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent festgestellt wird; darunter zahlt der Versicherer nicht. Ab dieser Schwelle bestimmt eine progressive Staffel mit bis zu 350 Prozent, welcher Prozentsatz der versicherten Invaliditätssumme ausgezahlt wird.
Diese Regelung ändert die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2012 GVO) ab. Dabei gilt:
Die Invaliditätskapitalleistung erfolgt, wenn der festgestellte unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Liegt der festgestellte Invaliditätsgrad unter 50 %, erfolgt keine Leistung.
Aus dem ermittelten unfallbedingten Invaliditätsgrad ergibt sich die Leistung in Prozent der versicherten Invaliditätssumme nach einer Tabelle.
Sofern vereinbart, gelten die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung für die Invaliditätskapitalleistung ab 50 % Invaliditätsgrad mit progressiver Invaliditätsstaffel 350 % (Progression 350 %) (UKZ).
Die Tabelle stellt jeweils den Invaliditätsgrad in Prozent und die daraus folgende Leistung in Prozent von der Invaliditäts-Grundsumme gegenüber.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall zahlt die Versicherung eine Invaliditätskapitalleistung nur dann, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent festgestellt wird. Bleibt der Invaliditätsgrad darunter, gibt es keine Leistung. Ab 50 Prozent richtet sich die Höhe der Auszahlung nach einer progressiven Staffel mit bis zu 350 Prozent, wobei eine Tabelle den jeweiligen Prozentsatz der Invaliditäts-Grundsumme festlegt.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird überhaupt gezahlt?
Die Invaliditätskapitalleistung erfolgt erst ab einem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 %.
Was passiert, wenn der Invaliditätsgrad unter 50 % liegt?
Liegt der festgestellte Invaliditätsgrad unter 50 %, erfolgt keine Leistung.
Wie wird die Höhe der Leistung ermittelt?
Die Leistung ergibt sich aus dem ermittelten unfallbedingten Invaliditätsgrad als Prozentsatz der versicherten Invaliditätssumme gemäß einer Tabelle, wobei eine progressive Invaliditätsstaffel von 350 % gilt.
Gilt diese Regelung automatisch?
Diese Besonderen Bedingungen gelten, sofern sie vereinbart wurden, und ändern die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018