Wer bei der GVO Versicherung eine Unfallversicherung abschließt, muss vor Abgabe der Vertragserklärung alle bekannten Gefahrumstände in Textform anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Werden diese Angaben unvollständig oder unrichtig gemacht, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Monats vom Vertrag zurücktreten – mit Folgen für den Versicherungsschutz und die Beitragserstattung.
Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. Das betrifft die Umstände, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Sie sind auch dann zur Anzeige verpflichtet, wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme, solche Fragen in Textform stellen.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich.
Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
Rücktritt
Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen.
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
Ausschluss des Rücktrittsrechts
Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Folgen des Rücktritts
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Vor dem Abschluss der Unfallversicherung müssen Sie alle bekannten Gefahrumstände wahrheitsgemäß angeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Machen Sie unvollständige oder unrichtige Angaben, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten – dieses Recht ist jedoch in mehreren Fällen ausgeschlossen, etwa wenn Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben. Nach einem Rücktritt besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, und dem Versicherer steht der Beitrag für die bereits abgelaufene Vertragszeit zu.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss ich vor Vertragsabschluss machen?
Sie müssen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Die Pflicht besteht auch für Fragen, die nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme gestellt werden.
Innerhalb welcher Frist kann der Versicherer wegen falscher Angaben zurücktreten?
Der Versicherer muss sein Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt, die das Rücktrittsrecht begründet.
Wann darf der Versicherer trotz falscher Angaben nicht zurücktreten?
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit kannte, oder wenn Sie nachweisen, dass die falschen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht wurden. Bei grob fahrlässiger Verletzung entfällt das Rücktrittsrecht zudem, wenn Sie nachweisen, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen worden wäre.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz und dem Beitrag nach einem Rücktritt?
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Tritt der Versicherer nach einem Versicherungsfall zurück, darf er den Schutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der falsch angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war – außer bei arglistiger Verletzung. Dem Versicherer steht der Beitrag für die bis zum Wirksamwerden des Rücktritts abgelaufene Vertragszeit zu.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018