Wird bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung versehentlich eine Änderung der Berufstätigkeit oder eine Reduzierung der Fläche unter 50 ha nicht angezeigt, bleibt die Leistungspflicht erhalten, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass es sich um ein Versehen handelte und die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird. Die Prämie wird dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Veränderung berechnet.
Wird die Anzeige einer Änderung der Berufstätigkeit oder einer Reduzierung unter 50 ha versehentlich unterlassen, beeinträchtigt dies die Leistungspflicht des Versicherers nicht. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer beziehungsweise die versicherte Person nachweisen:
- dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelte
- und dass sie die Anzeige nach Erkennen unverzüglich nachholen
Die Prämienberechnung beziehungsweise -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Änderung der Berufstätigkeit oder eine Reduzierung der Fläche unter 50 ha aus Versehen nicht gemeldet wurde, verliert man den Versicherungsschutz nicht automatisch. Man muss aber nachweisen können, dass es nur ein Versehen war, und die Meldung sofort nachholen, sobald man es bemerkt. Die passende Prämie wird dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Veränderung angepasst.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich vergesse, eine Änderung meiner Berufstätigkeit zu melden?
Nein, die Leistungspflicht wird nicht beeinträchtigt, wenn Sie nachweisen, dass es sich nur um ein Versehen handelte und Sie die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachholen.
Was muss ich tun, wenn ich bemerke, dass ich eine Änderung nicht gemeldet habe?
Sie müssen die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachholen und nachweisen können, dass die unterlassene Meldung nur ein Versehen war.
Wie wird die Prämie nach einer verspätet gemeldeten Änderung berechnet?
Die Prämienberechnung beziehungsweise -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018