Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung endet der Kinder-Tarif mit dem Versicherungsjahr, in dem das versicherte Kind 18 Jahre alt wird; danach greift der Erwachsenen-Tarif, wobei Sie zwischen gleichbleibendem Beitrag mit reduzierten Summen oder gleichen Summen mit höherem Beitrag wählen können. Außerdem müssen Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung unverzüglich gemeldet werden, weil sie Versicherungssummen und Beitrag beeinflussen.
Umstellung des Kinder-Tarifs
Solange das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Dieser Schutz gilt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und der Versicherer reduziert die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und der Versicherer berechnet einen entsprechend höheren Beitrag.
Über dieses Wahlrecht werden Sie rechtzeitig informiert. Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Die Höhe der Versicherungssummen beziehungsweise des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist das geltende Berufsgruppenverzeichnis des Versicherers. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie dem Versicherer daher unverzüglich mitteilen. Bundesfreiwilligendienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter.
Errechnen sich bei gleichbleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald der Versicherer Kenntnis von der Änderung erlangt, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führt der Versicherer den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald ihm Ihre Erklärung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ein im Kinder-Tarif versichertes Kind bleibt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem es 18 wird, zu den vereinbarten Summen geschützt; danach gilt der Erwachsenen-Tarif. Sie können dann wählen, ob Sie den bisherigen Beitrag mit reduzierten Summen oder die bisherigen Summen mit höherem Beitrag behalten – ohne Rückmeldung innerhalb von zwei Monaten gilt automatisch die erste Variante. Ändert sich die Berufstätigkeit oder Beschäftigung, müssen Sie dies unverzüglich melden, weil davon Summen und Beitrag abhängen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Kinder-Tarif, wenn das Kind volljährig wird?
Der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Umstellung auf den Erwachsenen-Tarif?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag zahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten, wofür ein entsprechend höherer Beitrag berechnet wird.
Was geschieht, wenn ich mich bei der Tarifumstellung nicht rechtzeitig entscheide?
Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag mit der ersten Wahlmöglichkeit fort – also bisheriger Beitrag mit entsprechend reduzierten Versicherungssummen.
Muss ich einen Berufswechsel dem Versicherer melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen, da Versicherungssummen und Beitrag davon abhängen. Bundesfreiwilligendienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018