Der Versicherungsschutz der GVO Versicherung in der Unfallversicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sobald der erste Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt wird. Verträge ab einem Jahr Laufzeit verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Geregelt sind außerdem die Kündigung nach einem Versicherungsfall, das Ruhen des Schutzes bei militärischen Einsätzen und die Berechnung des Versicherungsjahres.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.
Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nicht, wenn Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versicherungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Kündigung nach Versicherungsfall
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach der Leistung zugehen. Im Falle eines Rechtsstreits gilt die Frist von einem Monat nach Klagrücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils. Die Kündigung muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen.
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum Zeitpunkt aus dem Versicherungsschein, sobald der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wurde. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird; kürzere Verträge enden von selbst. Nach einer Leistung oder einer Klage können beide Seiten innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Zusätzlich ruht der Schutz, wenn die versicherte Person an bestimmten militärischen Einsätzen teilnimmt.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich in der Unfallversicherung geschützt?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist. Verträge mit weniger als einem Jahr Dauer enden ohne Kündigung zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Ja. Sie oder wir können kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss in Textform spätestens einen Monat nach der Leistung bzw. nach Klagrücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugehen.
Was passiert mit dem Schutz bei einem militärischen Einsatz?
Der Versicherungsschutz tritt außer Kraft, sobald die versicherte Person Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Er lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018