Wird bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung eine Änderung der Berufstätigkeit oder eine Reduzierung der bewirtschafteten Fläche unter 50 ha versehentlich nicht angezeigt, bleibt die Leistungspflicht des Versicherers erhalten, sofern der Versicherungsnehmer das Versehen nachweist und die Anzeige unverzüglich nachholt. Die Prämie wird dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Veränderung berechnet oder berichtigt.
Wird die Anzeige einer Änderung der Berufstätigkeit oder einer Reduzierung unter 50 ha versehentlich unterlassen, beeinträchtigt dies die Leistungspflicht des Versicherers nicht. Voraussetzung ist:
- Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person weist nach, dass es sich nur um ein Versehen handelte.
- Nach Erkennen des Versehens wird die Anzeige unverzüglich nachgeholt.
Die Prämienberechnung beziehungsweise -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie vergessen, eine Änderung Ihrer Berufstätigkeit oder eine Reduzierung unter 50 ha zu melden, verlieren Sie dadurch nicht Ihren Versicherungsschutz. Sie müssen jedoch nachweisen, dass es sich um ein Versehen gehandelt hat, und die Meldung sofort nachholen, sobald Ihnen das Versäumnis auffällt. Die Prämie wird anschließend rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Veränderung angepasst.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich eine Änderung der Berufstätigkeit vergesse zu melden?
Nein. Wird die Anzeige versehentlich unterlassen, beeinträchtigt das die Leistungspflicht des Versicherers nicht, sofern nachgewiesen wird, dass es sich nur um ein Versehen handelte und die Anzeige nach Erkennen unverzüglich nachgeholt wird.
Was muss ich tun, wenn mir auffällt, dass ich eine Änderung nicht gemeldet habe?
Sie müssen die Anzeige nach Erkennen des Versehens unverzüglich nachholen und nachweisen können, dass die unterbliebene Meldung nur ein Versehen war.
Wie wird die Prämie nach einer nachträglich gemeldeten Änderung berechnet?
Die Prämienberechnung beziehungsweise -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018