Bei der Unfallversicherung VIT der GVO Versicherung werden Krankheiten und Gebrechen anders berücksichtigt als üblich: Statt den Invaliditätsgrad zu senken, wird die Leistung selbst gekürzt – und das erst, wenn der Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 50 % erreicht. Zudem gelten nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge einer Entführung oder Geiselnahme als Unfall, ohne Abzug wegen Mitwirkung.
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen werden bei einer Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen die Leistungen gekürzt – und nicht der Invaliditätsgrad.
Mitwirkungsanteil
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen werden die Leistungen nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 50 % beträgt.
Nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/Geiselnahme
Werden infolge einer Entführung oder Geiselnahme Medikamente nicht oder falsch verabreicht, gilt auch dies als Unfall. In Bezug auf die daraus folgenden Gesundheitsschäden wird dabei kein Abzug wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen vorgenommen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Krankheit oder ein Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt hat, wird nicht der Invaliditätsgrad, sondern die Leistung selbst gekürzt. Diese Kürzung greift außerdem erst, wenn der Mitwirkungsanteil mindestens 50 % beträgt. Werden bei einer Entführung oder Geiselnahme Medikamente nicht oder falsch verabreicht, zählt das ebenfalls als Unfall – ohne Abzug wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen.
Häufige Fragen
Ab welchem Mitwirkungsanteil einer Krankheit wird die Leistung gekürzt?
Eine Kürzung erfolgt nur, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 50 % beträgt.
Wird bei Mitwirkung von Krankheiten der Invaliditätsgrad oder die Leistung gekürzt?
Gekürzt wird die Leistung und nicht der Invaliditätsgrad.
Was gilt, wenn bei einer Entführung Medikamente nicht oder falsch verabreicht werden?
Dann gilt dies ebenfalls als Unfall. Für die daraus folgenden Gesundheitsschäden wird kein Abzug wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen vorgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018