Die Unfallversicherung der GVO Versicherung zahlt eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles innerhalb eines Jahres stirbt. In diesem Fall wird die Leistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt, wobei zusätzlich besondere Pflichten zu beachten sind.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten weisen wir hin.
Höhe der Leistung
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person als Folge eines Unfalles, besteht Anspruch auf eine Todesfallleistung. Voraussetzung ist, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Ausgezahlt wird der Betrag, der als Versicherungssumme vereinbart wurde. Dabei sind zusätzlich besondere Pflichten zu beachten.
Häufige Fragen
Wann wird eine Todesfallleistung gezahlt?
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben ist.
Wie hoch fällt die Todesfallleistung aus?
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Gibt es besondere Pflichten im Todesfall zu beachten?
Ja, auf besondere Pflichten wird im Abschnitt ausdrücklich hingewiesen. Die genauen Inhalte hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018