Die Unfallversicherung der GVO Versicherung greift bei Unfällen, die der versicherten Person während der Laufzeit des Vertrages zustoßen – und das weltweit. Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt; auch bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zählen dazu.
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- ein Gelenk verrenkt wird oder
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung sowie die Ausschlüsse wird hingewiesen. Sie gelten für alle Leistungsarten.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung leistet, wenn der versicherten Person während der Vertragslaufzeit ein Unfall zustößt – weltweit. Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung entsteht. Zusätzlich zählen bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule dazu. Für alle Leistungsarten gelten außerdem Einschränkungen und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Wann liegt nach diesen Bedingungen ein Unfall vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind auch Verletzungen durch Kraftanstrengung mitversichert?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Gibt es Einschränkungen beim Leistungsumfang?
Ja, es gibt Regelungen über Einschränkungen der Leistung sowie Ausschlüsse, und diese gelten für alle Leistungsarten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung VIT-und-TOP-VIT 2018