Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung entfällt die Pflicht, einen Unfall unverzüglich zu melden – stattdessen genügt es, die zugesandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und zeitnah zurückzusenden. Zusätzlich verlangte sachdienliche Auskünfte müssen ebenso wahrheitsgemäß erteilt werden.
In Abänderung zu den zugrunde liegenden Unfallversicherungsbedingungen entfällt das Erfordernis, einen Unfall unverzüglich zu melden.
Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person muss die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen und zeitnah zurücksenden.
Vom Versicherer darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen einen Unfall nicht mehr sofort melden. Es reicht aus, die zugeschickte Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und zeitnah zurückzusenden. Werden weitere sachdienliche Auskünfte verlangt, sind auch diese wahrheitsgemäß zu geben.
Häufige Fragen
Muss ich einen Unfall sofort melden?
Nein, das Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung ist gestrichen. Es genügt, die zugesandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und zeitnah zurückzusenden.
Wer muss die Unfallanzeige ausfüllen?
Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person muss die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen und zeitnah zurücksenden.
Was gilt, wenn der Versicherer weitere Auskünfte verlangt?
Darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise, also wahrheitsgemäß, erteilt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023