Wer bei der GVO Versicherung eine Unfallversicherung hat und während der Vertragslaufzeit eitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen und erhält unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung sind eine mindestens dreimonatige Beitragszahlung, ein Alter unter 58 Jahren und der Nachweis eitslosigkeit durch die Bundesagentur für eit; die Beitragsfreistellung ist auf insgesamt drei Jahre begrenzt.
Wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos werden, setzen wir den Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Während der Außerkraftsetzung gewähren wir beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zu Ihrer Unfallversicherung bezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt dreijähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
War die Arbeitslosigkeit bei Beantragung der Außerkraftsetzung noch nicht beendet, fragen wir von Zeit zu Zeit bei Ihnen an, ob die Arbeitslosigkeit noch andauert. Für den weiteren Ablauf gilt:
- Unterrichten Sie uns über das Ende der Arbeitslosigkeit bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt unserer Anfrage, so endet die Außerkraftsetzung gleichzeitig mit dem Ende der Arbeitslosigkeit.
- Anderenfalls wird die Außerkraftsetzung erst mit Zugang Ihrer Mitteilung beendet und der Versicherungsschutz wieder in Kraft gesetzt.
Endet der beitragsfreie Versicherungsschutz vor dem Ende der Arbeitslosigkeit, können Sie eine Unterbrechung vermeiden. Beantragen Sie dazu bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende des beitragsfreien Zeitraumes die prämienpflichtige Wiederinkraftsetzung.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als drei Jahre andauert.
Bei gebündelten Verträgen gelten die vorstehenden Bestimmungen gleichzeitig für 1 Jahr für folgende Versicherungen, für die bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge bezahlt wurden:
- Privat-Haftpflichtversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept.
- Hausratversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Glasversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitslos wird, kann seinen Unfallversicherungsvertrag ruhen lassen und behält unter bestimmten Bedingungen trotzdem beitragsfrei den Schutz mit den bisherigen Versicherungssummen. Dafür müssen die Beiträge vorher mindestens drei Monate gezahlt worden sein und man darf noch nicht 58 Jahre alt sein. Die beitragsfreie Zeit ist auf insgesamt drei Jahre begrenzt, danach oder bei zu langer Außerkraftsetzung endet der Vertrag. Bei gebündelten Verträgen gelten diese Regeln für ein Jahr auch für bestimmte weitere Versicherungen.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt die Außerkraftsetzung des Vertrages bei Arbeitslosigkeit?
Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen gelten für den beitragsfreien Versicherungsschutz während der Arbeitslosigkeit?
Sie müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zu Ihrer Unfallversicherung bezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Schutz gilt dann beitragsfrei mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen.
Wie lange kann der Versicherungsschutz beitragsfrei bleiben?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt dreijähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Was passiert, wenn die Außerkraftsetzung länger als drei Jahre dauert?
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als drei Jahre andauert.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023