Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung muss die versicherte Person zwar den ärztlichen Anordnungen folgen, ist aber ausdrücklich nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen. Damit besteht keine Operationspflicht, während die übrigen ärztlichen Vorgaben einzuhalten sind.
Die ärztlichen Anordnungen sind zu befolgen. Die versicherte Person ist jedoch nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen.
Was bedeutet das konkret?
Die versicherte Person soll den Anordnungen des Arztes nachkommen. Eine Ausnahme gilt jedoch für Operationen: Zu einem operativen Eingriff kann sie nicht verpflichtet werden.
Häufige Fragen
Muss ich mich als versicherte Person an ärztliche Anweisungen halten?
Ja, die ärztlichen Anordnungen sind grundsätzlich zu befolgen.
Kann ich zu einer Operation gezwungen werden?
Nein, die versicherte Person ist nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen.
Gilt die Pflicht, ärztliche Anordnungen zu befolgen, auch für einen operativen Eingriff?
Nein, die Befolgungspflicht bezieht sich auf ärztliche Anordnungen, umfasst aber ausdrücklich keine Operation.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023