Wer bei der GVO Versicherung eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, kann für seine minderjährigen Kinder eine beitragsfreie Fortführung erhalten, wenn der Versicherungsnehmer oder der mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner während der Vertragslaufzeit durch Unfall oder Krankheit verstirbt oder infolge eines Unfalls eine Invalidität von mindestens 50 % erleidet. Der beitragsfreie Schutz gilt mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Versicherungssummen und läuft bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet.
Der Versicherungsschutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten minderjährigen Kinder bleibt beitragsfrei bestehen, falls Sie oder Ihr mitversicherter Ehe- oder Lebenspartner während der Wirksamkeit des Vertrages
- durch Unfall oder Krankheit versterben, nicht aber infolge eines Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisses, oder
- einen Unfall erleiden, der nach den Bedingungen dieses Vertrages zu einer Invalidität von mindestens 50 % führt. Den Versicherungsschutz für Ihren eigenen Vertragsteil setzen wir auf Ihren Wunsch außer Kraft.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz gilt mit den Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens 50 % gültig waren. Er bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen. Die Beitragsfreistellung für den Ehegatten oder Lebensgefährten endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Versicherungsnehmer oder der mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner während der Vertragslaufzeit durch Unfall oder Krankheit, oder erleidet er durch einen Unfall eine Invalidität von mindestens 50 %, so läuft der Schutz für die minderjährigen Kinder ohne weitere Beitragszahlung weiter. Es gelten die Versicherungssummen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt bestanden haben. Die Beitragsfreiheit endet mit dem Versicherungsjahr, in dem das Kind 18 wird. Ist auch der Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung für ihn ebenfalls und endet zeitgleich mit der des jüngsten Kindes.
Häufige Fragen
In welchen Fällen wird der Versicherungsschutz für die Kinder beitragsfrei fortgeführt?
Wenn Sie oder Ihr mitversicherter Ehe- oder Lebenspartner während der Wirksamkeit des Vertrages durch Unfall oder Krankheit versterben oder durch einen Unfall eine Invalidität von mindestens 50 % nach den Vertragsbedingungen erleiden.
Gilt die Beitragsbefreiung auch bei einem Todesfall durch Krieg?
Nein. Bei einem Tod infolge eines Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisses greift die beitragsfreie Fortführung nicht.
Wie lange bleibt der beitragsfreie Schutz für die Kinder bestehen?
Er bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, und gilt mit den Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung der Invalidität von mindestens 50 % gültig waren.
Was gilt, wenn auch der Ehegatte oder Lebensgefährte mitversichert ist?
Dann gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen. Sie endet gleichzeitig mit der Beitragsfreistellung des jüngsten Kindes.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023