Wer nach einem Unfall Arztgebühren oder Atteste zur Begründung seines Leistungsanspruchs benötigt, bekommt bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung diese Kosten ohne Höchstsatz erstattet – abweichend von den zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen entfällt hier also eine Obergrenze.
Abweichend von den zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen der GVO übernimmt der Versicherer die Kosten für Arztgebühren, Atteste und Ähnliches ohne Höchstsatz.
Diese Kosten müssen der Begründung des Leistungsanspruches dienen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du zur Durchsetzung deines Anspruchs aus der Unfallversicherung ärztliche Gebühren oder Atteste bezahlen musst, werden diese Kosten übernommen. Anders als in den allgemeinen Bedingungen gilt dabei keine Höchstgrenze. Voraussetzung ist, dass die Unterlagen der Begründung des Leistungsanspruches dienen.
Häufige Fragen
Werden Arztgebühren und Atteste von der GVO in der Unfallversicherung erstattet?
Ja, der Versicherer übernimmt die Kosten für Arztgebühren, Atteste und Ähnliches, wenn sie der Begründung des Leistungsanspruches dienen.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung dieser Kosten?
Nein, diese Kosten werden ohne Höchstsatz übernommen – abweichend von den zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen.
Wofür müssen die Atteste oder Arztgebühren anfallen, damit sie übernommen werden?
Sie müssen zur Begründung des Leistungsanspruches erforderlich sein.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023