Wer nach einem Unfall bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung noch mitten im Heilverfahren steckt, kann bereits vorab Geld erhalten: Ist keine Todesfallsumme versichert, lässt sich innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein angemessener Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung von bis zu 10.000 Euro verlangen – vorausgesetzt, aus ärztlicher Sicht besteht keine akute Lebensgefahr mehr.
Ist keine Todesfallsumme versichert, kann noch vor Abschluss des Heilverfahrens ein angemessener Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung verlangt werden.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Vorschuss kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis verlangt werden.
- Der Vorschuss beträgt höchstens 10.000,- €.
- Aus Sicht der behandelnden Ärzte darf keine akute Lebensgefahr mehr bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn die Behandlung nach einem Unfall noch nicht abgeschlossen ist, muss man nicht zwingend bis zum Ende warten, um Geld zu bekommen. Ist keine Todesfallsumme versichert, kann ein angemessener Vorschuss auf die spätere Invaliditätsleistung gefordert werden. Dieser Vorschuss ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt und kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verlangt werden. Voraussetzung ist, dass die behandelnden Ärzte keine akute Lebensgefahr mehr sehen.
Häufige Fragen
Kann ich schon Geld bekommen, bevor die Behandlung abgeschlossen ist?
Ja. Ist keine Todesfallsumme versichert, kann bereits vor Abschluss des Heilverfahrens ein angemessener Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung verlangt werden.
Wie hoch kann der Vorschuss maximal sein?
Der Vorschuss beträgt höchstens 10.000,- €.
Bis wann muss der Vorschuss verlangt werden?
Der Vorschuss kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis verlangt werden.
Welche gesundheitliche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Aus Sicht der behandelnden Ärzte darf keine akute Lebensgefahr mehr bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023