Stirbt der Versicherungsnehmer bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung an den Folgen eines Unfalls, läuft der Schutz für die übrigen mitversicherten Personen ohne weitere Beitragszahlung weiter. Diese beitragsfreie Fortführung gilt bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag und sichert so den Fortbestand des Vertrages für die Hinterbliebenen.
Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge eines Unfallereignisses, wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt. Diese beitragsfreie Weiterführung gilt für alle mitversicherten Personen, die durch die vorherigen Regelungen nicht erfasst sind.
Die beitragsfreie Weiterführung besteht bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall stirbt, endet der Vertrag nicht sofort. Für die mitversicherten Personen, die von den vorherigen Regelungen nicht erfasst werden, läuft der Schutz weiter, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Diese kostenfreie Fortführung gilt bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres nach dem Tag des Todes.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall stirbt?
Der Vertrag wird beitragsfrei weitergeführt, und zwar für alle mitversicherten Personen, die durch die vorherigen Regelungen nicht erfasst sind.
Wie lange läuft die beitragsfreie Weiterführung des Vertrages?
Sie besteht bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag des Versicherungsnehmers.
Müssen die mitversicherten Personen in dieser Zeit Beiträge zahlen?
Nein, der Vertrag wird in diesem Zeitraum beitragsfrei weitergeführt.
Für wen gilt diese Regelung?
Sie gilt für alle mitversicherten Personen, die durch die vorherigen Regelungen nicht erfasst sind.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023