Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung greift eine Konditionsdifferenzdeckung bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn – nämlich ab Annahme des Antrages durch den Versicherer oder, wenn keine Vorlagepflicht besteht, ab Eingang des Antrages. Damit sind bessere Leistungen dieses Vertrages gegenüber einer bereits bestehenden Versicherung abgesichert, allerdings zeitlich begrenzt und an das Zustandekommen des Hauptvertrages sowie die rechtzeitige Zahlung der Erstprämie gebunden.
Eine Konditionsdifferenzdeckung zu einer bestehenden Versicherung besteht im Rahmen dieses Vertrages bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Der Deckungsbeginn richtet sich nach folgenden Zeitpunkten:
- ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer
- bei Anträgen ohne Vorlagepflicht im Rahmen der Zeichnungs- und Vorlagerichtlinien bereits ab Eingang des Antrages beim Versicherer
Anderweitig bestehende Versicherungen für die über diesen Vertrag abgesicherten Risiken gehen dieser Versicherung voraus. Soweit die zu erbringende Leistung aus diesem Vertrag weitergehender ist als der Versicherungsschutz des anderen Vertrages, besteht Versicherungsschutz über diesen Vertrag.
Diese Konditionsdifferenzdeckung wird für maximal 1 Jahr geboten. Sie entfällt rückwirkend ab Beginn, falls der Hauptvertrag nicht zustande kommt oder aufgrund nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie aufgehoben wird.
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor der eigentliche Versicherungsschutz beginnt, sind Sie über die Konditionsdifferenzdeckung abgesichert, wenn dieser Vertrag mehr leistet als eine bereits bestehende Versicherung. Die bestehende andere Versicherung ist dabei zuerst zuständig; dieser Vertrag springt nur für den weitergehenden Teil ein. Diese Absicherung gilt höchstens ein Jahr. Kommt der Hauptvertrag nicht zustande oder wird er wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie aufgehoben, entfällt die Deckung rückwirkend ab Beginn.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Konditionsdifferenzdeckung?
Sie besteht bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn – ab Annahme des Antrages durch den Versicherer. Bei Anträgen ohne Vorlagepflicht im Rahmen der Zeichnungs- und Vorlagerichtlinien beginnt sie schon mit Eingang des Antrages beim Versicherer.
Welche Versicherung leistet, wenn bereits eine andere Versicherung besteht?
Anderweitig bestehende Versicherungen für die abgesicherten Risiken gehen diesem Vertrag vor. Über diesen Vertrag besteht Versicherungsschutz nur insoweit, als seine Leistung weitergehender ist als der Schutz des anderen Vertrages.
Wie lange gilt die Konditionsdifferenzdeckung?
Sie wird für maximal 1 Jahr geboten.
Wann entfällt die Konditionsdifferenzdeckung rückwirkend?
Sie entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der Hauptvertrag nicht zustande kommt oder wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie aufgehoben wird.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023