Bei der GVO Versicherung im Bereich Unfall kann der einmal festgestellte Invaliditätsgrad jährlich erneut ärztlich überprüft werden, wobei die endgültige Bemessung spätestens drei Jahre nach dem Unfall erfolgt – bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erst nach fünf Jahren. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können innerhalb bestimmter Fristen eine Neubemessung verlangen.
Der Grad der Invalidität kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung erfolgt jedoch spätestens
- drei Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch uns,
- drei Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch Sie,
- fünf Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Das Verlangen einer Neubemessung können aussprechen:
- Sie bis vor Ablauf der Frist nach Nr. 1 oder
- wir anlässlich der Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Nr. 1.
Was bedeutet das konkret?
Der festgestellte Invaliditätsgrad ist nicht endgültig, sondern kann jedes Jahr aufs Neue ärztlich überprüft werden. Spätestens drei Jahre nach dem Unfall wird der Grad jedoch endgültig festgelegt, bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erst nach fünf Jahren. Eine solche Neubemessung können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer innerhalb der vorgegebenen Fristen verlangen.
Häufige Fragen
Wie oft kann der Invaliditätsgrad neu bewertet werden?
Der Grad der Invalidität kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden.
Bis wann erfolgt die endgültige Feststellung der Invalidität?
Die endgültige Bemessung erfolgt spätestens drei Jahre nach dem Unfall. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist auf fünf Jahre nach dem Unfall.
Wer kann eine Neubemessung der Invalidität verlangen?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können eine Neubemessung verlangen. Der Versicherungsnehmer kann dies bis vor Ablauf der Frist tun, der Versicherer anlässlich seiner Erklärung über die Leistungspflicht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023