Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind als Folge eines Unfallereignisses auch Blutvergiftungen und Wundinfektionen abgesichert – ebenso Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen sowie durch sonstige, nicht geringfügige Unfallverletzungen. Für geringfügige Verletzungen gilt jedoch eine Anzeigefrist von vier Wochen für das ursächliche Ereignis.
Als Folge eines Unfallereignisses sind zusätzlich mitversichert:
- Blutvergiftungen und Wundinfektionen.
- Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen, sofern das ursächliche Ereignis dem Versicherer innerhalb von vier Wochen angezeigt wurde.
- Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es infolge eines Unfalls zu einer Blutvergiftung oder Wundinfektion kommt, besteht dafür Versicherungsschutz. Auch Infektionen, die durch geringfügige Verletzungen der Haut oder Schleimhaut entstehen, sind mitversichert – hier muss das auslösende Ereignis allerdings innerhalb von vier Wochen gemeldet werden. Bei Infektionen durch nicht geringfügige Unfallverletzungen greift der Schutz ebenfalls.
Häufige Fragen
Sind Blutvergiftungen und Wundinfektionen nach einem Unfall abgedeckt?
Ja, Blutvergiftungen und Wundinfektionen sind als Folge eines Unfallereignisses mitversichert.
Welche Frist gilt bei Infektionen durch geringfügige Verletzungen?
Bei Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen muss das ursächliche Ereignis dem Versicherer innerhalb von vier Wochen angezeigt werden.
Sind auch Infektionen durch schwerere Unfallverletzungen mitversichert?
Ja, Infektionen durch sonstige, also nicht geringfügige Unfallverletzungen sind ebenfalls mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023