Wer wissen möchte, wie die GVO Versicherung in ihrer Unfallversicherung mit dem Thema Trunkenheit und Medikamente umgeht, findet hier einen Verweis auf die Regelungen zu Geistes- und Bewusstseinsstörungen, die für diesen Sachverhalt maßgeblich sind.
Für das Thema Trunkenheit und Medikamente gilt die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen".
Was bedeutet das konkret?
Beim Thema Trunkenheit und Medikamente wird auf die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen" verwiesen. Was für diese Fälle konkret gilt, ist damit in der genannten Klausel geregelt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023