Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung zählt auch eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt, sofern sie wegen einer versicherten allergischen Reaktion durchgeführt wird. Damit wird ein solcher Aufenthalt für die Leistung wie ein Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls behandelt.
Wird aufgrund einer versicherten allergischen Reaktion eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme durchgeführt, gilt diese ebenfalls als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt.
Was bedeutet das konkret?
Muss eine Person wegen einer allergischen Reaktion, die versichert ist, stationär desensibilisiert werden, so wird dieser Aufenthalt genauso gewertet wie ein Krankenhausaufenthalt, der durch einen Unfall verursacht wurde.
Häufige Fragen
Zählt eine stationäre Desensibilisierung als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt?
Ja. Wird sie wegen einer versicherten allergischen Reaktion durchgeführt, gilt sie als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt.
Welche Voraussetzung muss für diese Regelung erfüllt sein?
Die Desensibilisierungsmaßnahme muss stationär und aufgrund einer versicherten allergischen Reaktion durchgeführt werden.
Wie wird ein solcher Aufenthalt behandelt?
Er wird ebenso wie ein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt gewertet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023