Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung entfällt für Infektionen eine Mindestinvalidität – maßgeblich sind hierfür die Regelungen der Klausel zum Ausbruch von Infektionskrankheiten.
Für Infektionen gilt keine Mindestinvalidität.
Maßgeblich ist hierfür die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
Was bedeutet das konkret?
Bei Infektionen wird keine Mindestinvalidität vorausgesetzt. Für die weiteren Einzelheiten ist die Klausel zum Ausbruch von Infektionskrankheiten maßgeblich.
Häufige Fragen
Gilt bei Infektionen eine Mindestinvalidität?
Nein, für Infektionen ist keine Mindestinvalidität vorgesehen.
Wo finde ich die genaueren Regelungen zu Infektionen?
Maßgeblich ist die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023