Wer nach einem Unfall psychologische Hilfe braucht, erhält bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung eine Kostenübernahme für psychologische Betreuung durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten – bis zu 1.000 Euro, sofern kein anderer Leistungsträger dafür aufkommt. Erfasst sind direkte und indirekte Unfalleinwirkungen auf die versicherte Person, auch nach Raubüberfall oder Geiselnahme, sowie der Unfalltod des Lebenspartners oder naher Angehöriger.
Die Kosten für eine psychologische Betreuung werden übernommen, wenn diese durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten für die versicherte Person erforderlich wird. Auslöser kann sein:
- eine direkte oder indirekte Unfalleinwirkung auf die versicherte Person – auch infolge eines Raubüberfalls oder einer Geiselnahme, wenn diese bei der Polizei als strafbare Handlung angezeigt oder dort protokolliert wurde;
- der Unfalltod des Lebenspartners oder eines Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades der versicherten Person.
Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu einem Betrag von 1.000,- € übernommen. Voraussetzung ist, dass kein anderer Leistungsträger dafür aufkommt.
Was bedeutet das konkret?
Braucht die versicherte Person nach einem Unfall psychologische Betreuung, werden die Kosten dafür bis zu 1.000 Euro erstattet. Das gilt auch, wenn die Belastung durch einen Raubüberfall oder eine Geiselnahme entsteht – vorausgesetzt, die Tat wurde bei der Polizei angezeigt oder protokolliert. Auch der Unfalltod des Lebenspartners oder naher Angehöriger kann eine solche Betreuung auslösen. Die Leistung greift nur, wenn kein anderer Leistungsträger die Kosten trägt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten für psychologische Betreuung übernommen?
Die entstehenden Kosten werden bis zu 1.000,- € übernommen.
Ist psychologische Betreuung auch nach einem Raubüberfall oder einer Geiselnahme abgedeckt?
Ja, auch infolge eines Raubüberfalls oder einer Geiselnahme, sofern dies bei der Polizei als strafbare Handlung angezeigt oder dort protokolliert wurde.
Zahlt der Versicherer auch, wenn ein naher Angehöriger bei einem Unfall stirbt?
Ja, auch der Unfalltod des Lebenspartners oder eines Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades der versicherten Person kann eine erstattungsfähige psychologische Betreuung auslösen.
Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme?
Die Kosten werden nur übernommen, sofern kein anderer Leistungsträger dafür aufkommt, und die Betreuung muss durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023