Werden bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung während einer Entführung oder Geiselnahme Medikamente nicht oder falsch verabreicht, gelten die daraus entstehenden Gesundheitsschäden ebenfalls als Unfall – und für diese Schäden wird kein Abzug wegen der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen vorgenommen.
Werden infolge einer Entführung oder Geiselnahme Medikamente nicht oder falsch verabreicht, gilt auch dies als Unfall.
Für die daraus folgenden Gesundheitsschäden wird kein Abzug wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen vorgenommen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es während einer Entführung oder Geiselnahme dazu, dass eine Person ihre Medikamente nicht oder falsch bekommt, werden die dadurch entstehenden Gesundheitsschäden wie ein Unfall behandelt. Bei diesen Schäden wird die Leistung nicht gekürzt, auch wenn bereits bestehende Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Zählt es als Unfall, wenn während einer Geiselnahme keine oder falsche Medikamente gegeben werden?
Ja. Werden infolge einer Entführung oder Geiselnahme Medikamente nicht oder falsch verabreicht, gilt dies ebenfalls als Unfall.
Wird die Leistung gekürzt, wenn bestehende Krankheiten an den Gesundheitsschäden mitgewirkt haben?
Nein. Für die aus einer solchen Situation folgenden Gesundheitsschäden wird kein Abzug wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen vorgenommen.
Für welche Situationen gilt diese Regelung?
Sie gilt, wenn Medikamente infolge einer Entführung oder Geiselnahme nicht oder falsch verabreicht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023