Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind Kosten für Prothesen und die Anschaffung eines Blindenhundes über die eigenständige Klausel zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen geregelt, auf die dieser Punkt verweist.
Für Prothesen und die Anschaffung eines Blindenhundes gilt die Klausel „Behinderungsbedingte Mehraufwendungen".
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt selbst enthält keine eigenen Regelungen zu Prothesen oder zur Anschaffung eines Blindenhundes. Stattdessen wird auf die Klausel „Behinderungsbedingte Mehraufwendungen" verwiesen, in der die einschlägigen Bestimmungen zu finden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023