Wer nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt bleibt, bekommt in der Unfallversicherung der GVO Versicherung behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis zu 50.000 Euro erstattet – etwa für den behindertengerechten Umbau von Auto oder Wohnung, für Prothesen und Hilfsmittel, für Umschulungen oder einen Blindenhund. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen ausschließlich wegen der unfallbedingten Invalidität nötig sind und die Kosten innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen.
Die folgenden Kosten werden bis zu einer Höhe von 50.000,- € übernommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind und die Kosten innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehen:
- behindertengerechter Umbau des PKW der versicherten Person
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
- Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen
- Blindenhund
Die Kosten für künstliche Organe und Organtransplantationen werden nur unter einer Voraussetzung erstattet: Der Versicherer muss eine Neufeststellung der Invalidität noch bis zu einem Jahr nach der Operation verlangen können. Dies gilt als Verlängerung der maßgeblichen Frist.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt bleibt, übernimmt der Versicherer bestimmte zusätzliche Kosten bis zu 50.000 Euro – zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau von Auto oder Wohnung, für Hilfsmittel, Umschulungen oder einen Blindenhund. Diese Kosten müssen ausschließlich wegen der unfallbedingten Invalidität nötig sein und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen. Muss zusätzlich ein anderer Ersatzpflichtiger zahlen, werden nur die verbleibenden Kosten übernommen. Bei mehreren Verträgen für dieselbe Person leistet der Versicherer nur aus einem Vertrag.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Summe werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen ersetzt?
Die genannten Kosten werden bis zu einer Höhe von 50.000,- € übernommen.
Innerhalb welcher Frist müssen die Kosten entstehen?
Die Kosten müssen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehen und ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sein.
Welche Aufwendungen sind konkret abgedeckt?
Übernommen werden der behindertengerechte Umbau des PKW, der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen, Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungen sowie ein Blindenhund.
Was gilt, wenn noch ein anderer Ersatzpflichtiger leisten muss?
Dann werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige jedoch seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023