Wer unfallbedingt in einem mehr als 100 km vom ständigen Wohnsitz entfernten Krankenhaus behandelt wird, erhält bei der GVO Versicherung im Rahmen der Unfallversicherung einen Zuschuss zu den Kosten eines Krankenbesuchs: Die nachgewiesenen Anreise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Rückreisekosten für den Besuch des Lebenspartners oder eines nahen Familienangehörigen werden bis zu 500,- € übernommen.
Der Versicherer übernimmt die nachgewiesenen Kosten für den Besuch der versicherten Person durch den Lebenspartner oder einen Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades. Übernommen werden dabei die Anreise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Rückreisekosten bis zu einem Betrag von 500,- €.
Voraussetzung ist, dass die versicherte Person unfallbedingt in einem Krankenhaus behandelt werden muss, das mehr als 100 km von ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt.
Was bedeutet das konkret?
Muss die versicherte Person nach einem Unfall in einem weit entfernten Krankenhaus behandelt werden, beteiligt sich der Versicherer an den Kosten für einen Krankenbesuch. Bezuschusst werden die nachgewiesenen Fahrt-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Rückreisekosten des Lebenspartners oder eines nahen Familienangehörigen. Voraussetzung ist eine Entfernung von mehr als 100 km zwischen Wohnsitz und Krankenhaus. Die Erstattung ist auf höchstens 500,- € begrenzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für den Krankenbesuch nach einem Unfall?
Die nachgewiesenen Kosten werden bis zu einem Betrag von 500,- € übernommen.
Ab welcher Entfernung werden die Besuchskosten übernommen?
Die Kosten werden übernommen, wenn die versicherte Person in einem Krankenhaus behandelt werden muss, das mehr als 100 km vom ständigen Wohnsitz entfernt liegt.
Wer darf die versicherte Person besuchen, damit die Kosten übernommen werden?
Übernommen werden die Kosten für den Besuch des Lebenspartners oder eines Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades.
Welche Kosten des Krankenbesuchs werden erstattet?
Erstattet werden die nachgewiesenen Anreise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Rückreisekosten bis zur genannten Höchstgrenze.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023