Wer nach einem Unfall im Urlaub nicht wie geplant heimreisen kann, erhält bei der GVO Versicherung im Rahmen der Unfallversicherung die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport zum Wohnort ersetzt – bei einem längeren Krankenhaus-Aufenthalt sogar ohne medizinische Notwendigkeit. Erstattet werden zudem verlängerte Hotelkosten, die verspätete Heimreise, Mehrkosten für mitreisende Familienangehörige und den Partner sowie Versorgung und Rücktransport mitreisender Haustiere.
Diese Leistung erweitert die Unfallbedingungen und gilt im Rahmen der für Bergungskosten zur Verfügung stehenden Versicherungssumme.
Rücktransport zum Wohnort
Nach einem Unfall werden die Mehrkosten für die Rückkehr der versicherten Person zum ständigen Wohnsitz oder zu einem in der Nähe gelegenen Krankenhaus ersetzt. Voraussetzung ist, dass diese medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Falls erforderlich, wird auch ein Ambulanz-Flug übernommen.
Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt, der voraussichtlich mindestens 7 Tage dauert, werden die Mehrkosten auch ohne medizinische Notwendigkeit erstattet.
Verlängerter Hotelaufenthalt und verspätete Heimreise
Ist nach einem unfallbedingten Krankenhaus-Aufenthalt eine Verlängerung des Hotelaufenthaltes erforderlich, bis die Transportfähigkeit wiederhergestellt ist, werden die dadurch verursachten zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten übernommen – bis zu insgesamt 300,- €.
Kann die ursprünglich geplante Heimreise unfallbedingt nicht angetreten werden, werden auch die Mehrkosten für die verspätete Heimreise übernommen.
Mitreisende Familienangehörige und Partner
Kann die versicherte Person nach einem Unfall die Heimreise nicht wie geplant antreten, werden auch die Mehrkosten der Heimreise für mitreisende Familienangehörige ersten und zweiten Grades sowie für den mitreisenden Partner ersetzt.
Für die Heimreise von betreuungsbedürftigen Familienangehörigen wird im Bedarfsfall eine Begleitperson organisiert.
Zusätzlich entstehende Unterbringungskosten für mitreisende Familienangehörige ersten und zweiten Grades sowie für den mitreisenden Partner werden bis zu 300,- € je Person erstattet.
Adoptierte Kinder stehen den eigenen Kindern gleich.
Mitreisende Haustiere
Unfallbedingt entstehende Mehrkosten für Versorgung und Unterbringung (maximal für die Dauer von 6 Wochen) sowie für den Rücktransport mitreisender Haustiere werden ebenfalls erstattet. Dazu zählen Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten.
Verhältnis zu anderen Versicherungen
Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem vor. Das gilt zum Beispiel für eine Auslandsreise-Krankenversicherung oder eine Reise-Rücktrittskostenversicherung. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist – unabhängig davon, wann der andere Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, treten wir in Vorleistung und wenden uns zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer. Auf eine Kostenteilung mit einem PKV-Unternehmen verzichten wir, wenn dem Versicherten hierdurch Nachteile entstehen, zum Beispiel der Verlust der Beitragsrückerstattung.
Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge oder auf Beihilfe, sind diese Ansprüche von der versicherten Person dort zuerst geltend zu machen. Wir erstatten dann die verbleibenden Restkosten im Rahmen der Versicherungssumme für Rückreisekosten.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall auf Reisen werden die zusätzlichen Kosten für den Rücktransport nach Hause übernommen, wenn dies ärztlich angeordnet und medizinisch notwendig ist; bei einem voraussichtlich mindestens siebentägigen Krankenhaus-Aufenthalt auch ohne medizinische Notwendigkeit. Zusätzlich sind ein verlängerter Hotelaufenthalt (bis 300 €), die verspätete Heimreise, Mehrkosten für mitreisende Familienangehörige und den Partner (Unterbringung bis 300 € je Person) sowie Versorgung und Rücktransport mitreisender Haustiere abgedeckt. Bestehen Ansprüche gegen andere Versicherer oder Träger, gehen diese vor; die GVO Versicherung tritt bei Bedarf zunächst in Vorleistung und erstattet verbleibende Restkosten.
Häufige Fragen
Wann wird der Rücktransport zum Wohnort nach einem Unfall bezahlt?
Die Mehrkosten für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz oder einem nahe gelegenen Krankenhaus werden ersetzt, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist – falls erforderlich auch per Ambulanz-Flug. Bei einem voraussichtlich mindestens 7 Tage dauernden Krankenhaus-Aufenthalt werden die Mehrkosten auch ohne medizinische Notwendigkeit erstattet.
Werden auch Kosten für mitreisende Angehörige übernommen?
Ja. Kann die versicherte Person die Heimreise unfallbedingt nicht wie geplant antreten, werden die Mehrkosten der Heimreise für mitreisende Familienangehörige ersten und zweiten Grades sowie den mitreisenden Partner ersetzt. Zusätzliche Unterbringungskosten werden bis zu 300 € je Person erstattet, und für betreuungsbedürftige Angehörige wird bei Bedarf eine Begleitperson organisiert.
Sind mitreisende Haustiere abgesichert?
Ja, unfallbedingte Mehrkosten für Versorgung und Unterbringung (maximal 6 Wochen) sowie den Rücktransport mitreisender Haustiere werden erstattet. Dazu zählen Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung ebenfalls leisten könnte?
Der andere Versicherungsvertrag geht vor, etwa eine Auslandsreise-Krankenversicherung oder Reise-Rücktrittskostenversicherung. Wird der Fall zuerst hier gemeldet, wird in Vorleistung getreten und zwecks Kostenteilung der andere Versicherer kontaktiert. Ansprüche aus gesetzlicher Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, Heilfürsorge, Unfallfürsorge oder Beihilfe sind zuerst dort geltend zu machen; verbleibende Restkosten werden im Rahmen der Versicherungssumme erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023