Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung zählen auch Übermüdung und Erschrecken als anerkannte Unfallursache. Für die nähere Einordnung wird auf die Regelung zu Geistes- und Bewusstseinsstörungen verwiesen.
Übermüdung und Erschrecken gelten als Unfallursache.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Unfall durch Übermüdung oder durch ein Erschrecken ausgelöst wird, kann dies als Unfallursache gelten. Damit wird klargestellt, dass solche Zustände nicht von vornherein als versicherungsschädlich behandelt werden.
Häufige Fragen
Zählt ein Unfall, der durch Übermüdung entsteht, als Unfallursache?
Ja, Übermüdung gilt als Unfallursache.
Was gilt, wenn ein Unfall durch Erschrecken ausgelöst wird?
Erschrecken gilt ebenfalls als Unfallursache.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023