Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung wird die Todesfallleistung bis zu einem Betrag von 20.000 Euro auch dann erbracht, wenn der Unfall durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung oder durch eine Straftat verursacht wurde. Bis zu dieser Grenze greifen die sonst geltenden Ausschlüsse nicht.
Bis zu einem Leistungsbetrag von 20.000 € werden bestimmte Ausschlussbestimmungen nicht angewandt.
Konkret ausgesetzt sind dabei:
- der Ausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
- der Ausschluss für Unfälle durch Straftaten
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise sind Unfälle, die durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung oder durch eine Straftat entstehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse gelten hier jedoch bis zu einem Betrag von 20.000 € nicht. Bis zu dieser Höhe kann die Todesfallleistung also trotz einer solchen Ursache erbracht werden.
Häufige Fragen
Wird die Todesfallleistung auch gezahlt, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung verursacht wurde?
Ja, bis zu einem Leistungsbetrag von 20.000 € wird der Ausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen nicht angewandt.
Bis zu welchem Betrag greifen die Ausschlüsse nicht?
Die genannten Ausschlussbestimmungen werden bis zu einem Leistungsbetrag von 20.000 € nicht angewandt.
Gilt das auch bei Unfällen durch Straftaten?
Ja, auch der Ausschluss für Unfälle durch Straftaten wird bis zu einem Leistungsbetrag von 20.000 € nicht angewandt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023