Heiraten Sie während der Laufzeit Ihrer Unfallversicherung bei der GVO Versicherung, ist Ihr Ehegatte sechs Monate lang beitragsfrei mit festen Summen für Invalidität, Todesfall und Krankenhaustagegeld mitversichert, sofern keine andere Private Unfallversicherung besteht. Auch neugeborene und adoptierte Kinder genießen bis zum ersten Lebensjahr beitragsfreien Vorsorgeschutz, und ein Einschluss in den Vertrag ist unter bestimmten Fristen ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages heiraten, ist Ihr Ehegatte für sechs Monate ab der Heirat beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass für Ihren Ehegatten weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine Private Unfallversicherung besteht. Der Versicherungsschutz umfasst:
- 100.000,- € für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
- 10.000,- € für den Todesfall
- 20,- € Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
- sowie die beitragsfreien Leistungen dieses Vertrages
Wird Ihr Ehegatte innerhalb von drei Monaten ab Eheschließung in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Vorsorgeversicherung für Kinder
Ihre während der Wirksamkeit des Vertrages geborenen Kinder sind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert mit:
- 100.000,- € für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
- 10.000,- € für den Todesfall
- 20,- € Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
- sowie den beitragsfreien Leistungen dieses Vertrages
Wird das Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres in den Vertrag eingeschlossen, gilt Folgendes:
- Der Einschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
- Anstelle der vorgenannten Versicherungssummen werden ab dem Einschlusstermin die neuen Versicherungssummen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres beitragsfrei gewährt.
Während der Wirksamkeit des Vertrages von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 14 Jahren sind für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption neugeborenen Kindern gleichgestellt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einer Heirat während der Vertragslaufzeit ist der Ehegatte sechs Monate lang kostenlos mitversichert, wenn für ihn keine andere Private Unfallversicherung besteht. Auch neugeborene Kinder sind bis zum ersten Geburtstag beitragsfrei geschützt, und adoptierte Kinder unter 14 Jahren werden für ein Jahr wie Neugeborene behandelt. Wer den Ehegatten oder das Kind innerhalb der genannten Fristen fest in den Vertrag aufnimmt, muss dafür keine Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Häufige Fragen
Wie lange ist mein Ehepartner nach der Hochzeit mitversichert?
Ihr Ehegatte ist für sechs Monate ab der Heirat beitragsfrei mitversichert, sofern für ihn weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine Private Unfallversicherung besteht.
Welche Summen gelten für die beitragsfreie Vorsorge von Ehegatte und Kind?
Es gelten 100.000,- € für den Invaliditätsfall (ohne Progression), 10.000,- € für den Todesfall, 20,- € Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld sowie die beitragsfreien Leistungen dieses Vertrages.
Muss für die dauerhafte Aufnahme eine Gesundheitsprüfung gemacht werden?
Nein. Wird der Ehegatte innerhalb von drei Monaten ab Eheschließung oder das Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Sind adoptierte Kinder ebenfalls beitragsfrei mitversichert?
Während der Wirksamkeit des Vertrages adoptierte Kinder im Alter unter 14 Jahren sind für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption neugeborenen Kindern gleichgestellt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023