Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung wird zusätzlich zum Krankenhaustagegeld ein Genesungsgeld gezahlt: für dieselbe Anzahl an Kalendertagen, für die zuvor Krankenhaustagegeld geleistet wurde, und zwar vom 101. bis 500. Tag in Höhe von 100 % des vereinbarten Krankenhaustagegeldes. Auch im Todesfall wird das Genesungsgeld geleistet.
In Erweiterung der bestehenden Bedingungen wird ein Genesungsgeld gezahlt. Es kommt zusätzlich zum Krankenhaustagegeld und wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen geleistet, für die zuvor ein Krankenhaustagegeld gezahlt wurde.
Für das Genesungsgeld gilt dabei:
- vom 101. Tag bis zum 500. Tag: 100 % des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.
Das Genesungsgeld wird auch im Todesfall gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld gibt es ein Genesungsgeld. Es wird für genauso viele Kalendertage gezahlt wie zuvor das Krankenhaustagegeld. Im Zeitraum vom 101. bis zum 500. Tag beträgt es 100 % des vereinbarten Krankenhaustagegeldes. Diese Leistung erfolgt auch dann, wenn die versicherte Person verstirbt.
Häufige Fragen
Für wie viele Tage wird das Genesungsgeld gezahlt?
Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch ein Krankenhaustagegeld geleistet wurde.
Wie hoch ist das Genesungsgeld?
Vom 101. Tag bis zum 500. Tag beträgt das Genesungsgeld 100 % des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.
Wird das Genesungsgeld auch im Todesfall geleistet?
Ja, das Genesungsgeld wird auch im Todesfall gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023