Bei einem versicherten Unfall mit besonders schweren Verletzungen zahlt die GVO Versicherung in der Unfallversicherung eine Sofortleistung von 10.000 Euro – etwa bei Querschnittslähmung, Amputation eines ganzen Fußes oder einer Hand, schweren Schädel-Hirn-Verletzungen, Polytrauma, großflächigen Verbrennungen oder Erblindung beider Augen. Der Anspruch muss durch einen ärztlichen Bericht nachgewiesen werden und erlischt ein Jahr nach dem Unfalltag.
Voraussetzung für die Leistung
Die versicherte Person muss bei einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine der folgenden schweren Verletzungen erlitten haben:
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder der ganzen Hand
- Schädel-Hirn-Verletzungen mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung
- Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma
- Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm; Ober-/Unterschenkel) oder
- gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
- Fraktur eines langen Röhrenknochens
- Fraktur des Beckens
- Fraktur der Wirbelsäule
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 20 Prozent der Körperoberfläche
- Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen: Bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20
Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen.
Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet.
Die Leistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 10.000,- € einmal je Unfall gezahlt. Liegen mehrere schwere Verletzungen vor, ist die Leistung auf 10.000,- € begrenzt.
Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Erleidet eine versicherte Person bei einem versicherten Unfall eine besonders schwere Verletzung, wird eine einmalige Sofortleistung von 10.000 Euro gezahlt. Welche Verletzungen dazu zählen, ist genau festgelegt – etwa Querschnittslähmung, bestimmte Amputationen, schwere Schädel-Hirn-Verletzungen, Polytrauma, großflächige Verbrennungen oder die Erblindung beider Augen. Die Verletzung muss durch einen ärztlichen Bericht belegt werden, und der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall geltend gemacht werden, sonst erlischt er.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung bei einer Schwerverletzung?
Die Leistung beträgt 10.000 Euro und wird einmal je Unfall gezahlt. Auch wenn mehrere schwere Verletzungen vorliegen, bleibt die Leistung auf 10.000 Euro begrenzt.
Wie lange habe ich Zeit, den Anspruch geltend zu machen?
Der Anspruch entsteht nach dem Unfall und erlischt mit Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Unfalltag an.
Wie muss die schwere Verletzung nachgewiesen werden?
Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen.
Erhöht sich diese Versicherungssumme mit anderen Leistungsarten?
Nein. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023