Bei unfallbedingten Knochenbrüchen oder Bänderrissen zahlt die GVO Versicherung in der Unfallversicherung eine Sofortleistung von 200 Euro je Unfall – auch dann, wenn mehrere Frakturen oder Bänderrisse gleichzeitig auftreten, bleibt es bei diesem Betrag. Der Nachweis der schweren Verletzung erfolgt durch einen ärztlichen Bericht, der Anspruch entsteht mit dem Unfall und muss innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
In Erweiterung der Unfallversicherungs-Bedingungen der GVO zahlt der Versicherer bei unfallbedingten Frakturen und Bänderrissen eine Sofortleistung in Höhe von 200,- € je Unfall. Liegen mehrere Frakturen und Bänderrisse vor, ist die Leistung auf 200,- € begrenzt.
Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen.
Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Unfalltag an.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich bei einem Unfall einen Knochen bricht oder sich einen Bänderriss zuzieht, erhält eine einmalige Sofortleistung von 200 Euro pro Unfall. Auch bei mehreren solcher Verletzungen bleibt die Summe bei 200 Euro. Für die Auszahlung ist ein ärztlicher Bericht nötig, der die schwere Verletzung belegt. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei einem Knochenbruch oder Bänderriss ausgezahlt?
Der Versicherer zahlt eine Sofortleistung von 200 Euro je Unfall bei unfallbedingten Frakturen und Bänderrissen.
Bekomme ich mehr Geld, wenn ich mehrere Frakturen oder Bänderrisse habe?
Nein. Auch wenn mehrere Frakturen und Bänderrisse vorliegen, ist die Leistung auf 200 Euro begrenzt.
Wie muss die Verletzung nachgewiesen werden?
Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen.
Bis wann muss der Anspruch geltend gemacht werden?
Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles und erlischt mit Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Unfalltag an.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023