Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind Knochenbrüche, die durch erhöhte Kraftanstrengungen entstehen, ein eigenes Thema: Für die genauen Voraussetzungen wird auf die Klausel zum erweiterten Unfallbegriff verwiesen, in der diese Fälle geregelt sind.
Für Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen gilt die Klausel „erweiterter Unfallbegriff".
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt betrifft Knochenbrüche, die durch erhöhte Kraftanstrengungen verursacht werden. Für die maßgeblichen Regelungen wird auf die Klausel zum erweiterten Unfallbegriff verwiesen. Die Einzelheiten ergeben sich also aus dieser Klausel.
Häufige Fragen
Wo sind Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen geregelt?
Diese sind in der Klausel „erweiterter Unfallbegriff" geregelt, auf die hier verwiesen wird.
Welche Klausel ist bei Knochenbrüchen durch erhöhte Kraftanstrengungen maßgeblich?
Maßgeblich ist die Klausel „erweiterter Unfallbegriff".
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023