Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung gelten bestimmte Verletzungen durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengung ebenfalls als Unfallereignis – dazu zählen etwa Knochenbrüche, verrenkte Gelenke sowie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken; für Bandscheibenschäden gilt jedoch eine gesonderte Regelung.
Ergänzend gilt als Unfallereignis auch, wenn durch Eigenbewegungen oder eine erhöhte Kraftanstrengung folgende Verletzungen auftreten:
- Bauch- oder Unterleibsbrüche sowie Knochenbrüche
- Verrenkungen von Gelenken
- Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken
- sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
Bei Schädigungen an Bandscheiben bleibt es jedoch bei der dafür vorgesehenen Regelung.
Was bedeutet das konkret?
Der erweiterte Unfallbegriff sorgt dafür, dass auch Verletzungen als Unfallereignis anerkannt werden, die durch eigene Bewegungen oder eine erhöhte Kraftanstrengung entstehen. Dazu gehören unter anderem Knochenbrüche, Bauch- oder Unterleibsbrüche, verrenkte Gelenke, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken sowie sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule. Für Schäden an den Bandscheiben gilt weiterhin die eigens dafür vorgesehene Regelung.
Häufige Fragen
Zählt eine Verletzung durch eigene Bewegung ohne äußeren Unfall auch als Unfallereignis?
Ja, durch Eigenbewegungen oder eine erhöhte Kraftanstrengung ausgelöste Verletzungen gelten ergänzend ebenfalls als Unfallereignis, sofern es sich um die genannten Verletzungsarten handelt.
Welche Verletzungen fallen unter den erweiterten Unfallbegriff?
Erfasst werden Bauch- oder Unterleibsbrüche sowie Knochenbrüche, Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken sowie sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
Sind Bandscheibenschäden ebenfalls vom erweiterten Unfallbegriff erfasst?
Nein, für Schädigungen an Bandscheiben bleibt es bei der dafür gesondert vorgesehenen Regelung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023