Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung fallen Bauch- und Unterleibsbrüche unter die Regelungen zum erweiterten Unfallbegriff, auf dessen Klausel für die Einordnung dieser Fälle verwiesen wird.
Für Bauch- und Unterleibsbrüche gilt die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“.
Was bedeutet das konkret?
Bauch- und Unterleibsbrüche werden nicht in diesem Punkt selbst geregelt. Stattdessen richtet sich ihre Einordnung nach der Klausel zum erweiterten Unfallbegriff.
Häufige Fragen
Wo sind Bauch- und Unterleibsbrüche geregelt?
Für Bauch- und Unterleibsbrüche gilt die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“.
Enthält dieser Punkt selbst die Bedingungen zu Bauch- und Unterleibsbrüchen?
Nein, hier wird lediglich auf die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ verwiesen. Die inhaltlichen Regelungen ergeben sich aus dieser Klausel.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023