Wer nach einem Unfall eine Kur oder Rehamaßnahme braucht, erhält von der GVO Versicherung in der Unfallversicherung eine Kurbeihilfe von bis zu 3.000 Euro je Unfall – erstattet werden die nachgewiesenen, nicht anderweitig gedeckten Kosten, wenn die Maßnahme innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall medizinisch notwendig durchgeführt wird. Wahlweise gibt es eine gestaffelte Pauschalleistung je nach Behandlungsdauer.
Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten, die nicht bereits durch einen anderen Leistungsträger erstattet werden, sofern Sie oder die versicherte Person:
- wegen der durch ein versichertes Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet
- eine medizinisch notwendige Kur / Rehamaßnahme durchgeführt haben / hat.
Diese Voraussetzungen weisen Sie durch ein ärztliches Attest nach. Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
Die Kurbeihilfe wird in Höhe von maximal 3.000,- € einmal je Unfall gezahlt. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Anstelle der Kostenübernahme können Sie eine Pauschalleistung bei einem Behandlungszeitraum von:
- mindestens 3 Wochen in Höhe von 2.000,- €
- mindestens 4 Wochen in Höhe von 2.250,- €
- mindestens 5 Wochen in Höhe von 2.500,- €
- mindestens 6 Wochen in Höhe von 2.750,- €
- mindestens 7 Wochen in Höhe von 3.000,- €
beanspruchen. Mehrere Behandlungsabschnitte wegen desselben Unfalles werden zusammengerechnet. Die Pauschalleistung gilt auch für ambulante Maßnahmen, sofern diese einen Mindestumfang von 3 Behandlungstagen pro Woche mit jeweils mindestens 2 Stunden Anwendungsdauer pro Behandlungstag haben. Für vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen erbringen wir keine Pauschalleistung.
Für vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen wird ein etwa versichertes Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt davon unabhängig.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem versicherten Unfall werden die Kosten einer medizinisch notwendigen Kur oder Rehamaßnahme übernommen, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet und durch ein ärztliches Attest belegt ist. Erstattet wird nur, was nicht schon ein anderer Leistungsträger zahlt, höchstens 3.000 Euro je Unfall. Alternativ zur Kostenübernahme kann eine nach Behandlungsdauer gestaffelte Pauschalleistung gewählt werden. Bei vollstationären Rehamaßnahmen gibt es keine Pauschalleistung, dafür aber gegebenenfalls Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld zusätzlich zur Kostenübernahme.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kur nach dem Unfall durchgeführt werden?
Die medizinisch notwendige Kur oder Rehamaßnahme muss innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag, durchgeführt werden.
Wie hoch ist die maximale Kurbeihilfe?
Die Kurbeihilfe wird in Höhe von maximal 3.000,- € einmal je Unfall gezahlt. Erstattet werden nur nachgewiesene Kosten, die nicht bereits ein anderer Leistungsträger übernommen hat.
Kann ich statt der Kostenerstattung eine feste Pauschale erhalten?
Ja. Anstelle der Kostenübernahme können Sie eine Pauschalleistung je nach Behandlungsdauer wählen: 2.000 € ab 3 Wochen, 2.250 € ab 4 Wochen, 2.500 € ab 5 Wochen, 2.750 € ab 6 Wochen und 3.000 € ab 7 Wochen. Die Pauschale gilt auch für ambulante Maßnahmen mit mindestens 3 Behandlungstagen pro Woche und jeweils mindestens 2 Stunden Anwendungsdauer.
Was gilt bei einer vollstationären Rehamaßnahme?
Für vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen wird keine Pauschalleistung erbracht. Stattdessen wird ein etwa versichertes Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt, unabhängig von der Kostenübernahme.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023