Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung gelten Blutungen aus inneren Organen sowie Gehirnblutungen nicht als vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für die Einzelheiten wird auf die Klausel zu Geistes- und Bewusstseinsstörungen verwiesen, sodass diese gesundheitlichen Ereignisse gesondert behandelt werden.
Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen sind vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen.
Maßgeblich ist hierfür die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“.
Was bedeutet das konkret?
Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen führen nicht dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. Für die nähere Regelung ist die Klausel zu Geistes- und Bewusstseinsstörungen ausschlaggebend.
Häufige Fragen
Sind Blutungen aus inneren Organen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nein, Blutungen aus inneren Organen sind nicht ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für eine Gehirnblutung?
Nein, auch Gehirnblutungen sind vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen.
Wo finde ich die maßgeblichen Regelungen dazu?
Maßgeblich ist die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023